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Monthly Archives: Januar 2009

Der Pranger für AGG-Hopper. Absagen ohne Angst vor Klagen.

Die Anwaltssozietät Gleiss Lutz bietet auf der Homepage einen kostenfreien Dienst an, bei denen jeder Arbeitgeber, jeder Rechtsanwalt und jedes Gericht anfragen kann, ob ein Bewerber bereits in der Vergangenheit mit Entschädigungsklagen wegen angeblicher Diskriminierung bei Bewerbungen aufgefallen ist. Antworten werden i.d.R. noch am gleichen Werktag versendet, insofern der Anspruchsteller schon mindestens 2x gegenüber anderen Arbeitgebern einschlägige Entschädigungsansprüche geltend gemacht hat.

Schätzungen zufolge bewegt sich die Anzahl solcher AGG-Hopper, deren Ziel Entschädigungszahlungen und Schadenersatzansprüche sind, in Deutschland im zweistelligen Bereich.

Beherzigen Sie folgende Tipps, um sich vor AGG-Hopping zu schützen:

  • Achten Sie in Bewerbungsunterlagen auf besonders hervorgehobene Diskiminierungsmerkmale.
  • Gehen Sie in Ihren Absagen nicht auf diese Merkmale ein.
  • Benutzen Sie Standardformulierungen ohne jede Angabe von Gründen die zur Absage geführt haben.
  • Das Gleiche gilt für Feedback-Gespräche! Wählen Sie Ihre Worte Weise und halten Sie sich mit gutgemeinten Tipps und Ratschlägen lieber zurück.
  • Da ein Bewerber 2 Monate Zeit hat um Ansprüche vor dem Arbeitsgericht geltend zu machen, sollten Sie Bewerbungen 2 Monate aufbewahren, um Gründe für die Ablehnung darlegen zu können.

§1 Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG): Ein Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht aufgrund seines Geschlechts, seiner Rasse, seiner Schwerbehinderung, seiner ethnischen Herkunft, seiner Religion, seiner Weltanschauung, seiner sexuellen Identität oder seines Alters benachteiligt werden.


Unser Angebot…

Das sollten Sie sich mal auf der Zunge zergehen lassen:

Neben außergewöhnlichen Aufgaben bieten wir attraktive Beschäftigungsbedingungen. Darüber hinaus fördern wir durch vielfältige Maßnahmen zielgerichtete Weiterbildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Stellen-Angebot der Deutschen Bundesbank, FAZ, 24 Januar 2009

Es gibt nicht viele Unternehmen die solch großzügige Angebote formulieren. I.d.R werden die Angebote doch immer schlechter. Kennt jemand noch Begriffe wie: Vermögenswirksame Leistungen, 30 Tage Urlaub, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Kinderbetreuung, 8 Stunden Tage, Boni, Sonderzahlungen, betriebliche Altersvorsorge, Überstundenausgleich, …

Doch zurück zur Anzeige.

Bewerbungen – besonders von Frauen – mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien) erbitten bis zum 16.02.2009 an die unten aufgeführte Anschrift.

Darüber sollte die Bundesbank vielleicht nochmal nachdenken. Fühlen sich männlichen Bewerber nun diskriminiert? Macht es Sinn, sich als Mann auf eine solche Stelle zu bewerben, wo man(n) dieser Stellenbeschreibung indirekt schon entnehmen kann, dass Frauen „besonders“ willkommen sind. Da sich das Stellenangebot an eine Volljuristin oder Volljuristen richtet, können diese auch gleich darüber nachdenken, in wie weit das Allgemeine Gleichstellungsgesetz berücksichtigt wurde oder nicht.