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Monthly Archives: August 2010

Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz – Keine Recherche in sozialen Netzwerken

Ein neues Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz soll Personalabteilungen davon abhalten in sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook nach Bewerberdaten zu recherchieren. Da dies in der Praxis ohnehin nicht kontrollierbar ist, der Gesetzgeber bislang auch keine Sanktionen vorsieht, kann dieser Schritt nicht mehr als ein symbolische Akt gewertet werden. Aus aktuellem Anlass möchten wir auf unser neues Voting zu diesem Thema hinweisen. Bedienen Sie sich sozialer Netzwerke um Informationen zu Bewerbungskandidaten zu erhalten? Jetzt abstimmen…

Quelle: http://www.golem.de/1008/77467.html


Bewerbungsverfahren nicht fortgesetzt

Sehr geehrte/-r Frau/Herr [Name],

vielen Dank für Ihr Interesse an einer Tätigkeit bei [Unternehmen].

Wir haben Ihre Unterlagen eingehend geprüft und uns entschieden, das Bewerbungsverfahren nicht fortzusetzen.
Ihre akademischen Leistungen und praktischen Erfahrungen stehen außer Zweifel. Im Gesamteindruck sind wir jedoch zu der Auffassung gelangt, dass das daraus erkennbare Profil Ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse mit unseren speziellen Anforderungen nicht übereinstimmt. Wir sind zuversichtlich, dass (mehr …)