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Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz - Keine Recherche in sozialen Netzwerken

Ein neues Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz soll Personalabteilungen davon abhalten in sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook nach Bewerberdaten zu recherchieren. Da dies in der Praxis ohnehin nicht kontrollierbar ist, der Gesetzgeber bislang auch keine Sanktionen vorsieht, kann dieser Schritt nicht mehr als ein symbolische Akt gewertet werden. Aus aktuellem Anlass möchten wir auf unser neues Voting zu diesem Thema hinweisen. Bedienen Sie sich sozialer Netzwerke um Informationen zu Bewerbungskandidaten zu erhalten? Jetzt abstimmen…

Quelle: http://www.golem.de/1008/77467.html

Absagen mit 140 Zeichen

Die Antwort auf Bewerben mit 140 Zeichen, gesehen auf dem JOBlog! Absagen mit 140 Zeichen :)

Sehr geehrter Herr [Name],
wir bedauern Ihnen absagen zu müssen. Für Ihre weitere Stellensuche wünschen wir Ihnen viel Erfolg.
mfg

Absagen einmal andersherum

Wie Bewerber Stellenangebote absagen… aber nicht im herkömmlichen Sinne. Viel Spass mit den Absagen der Absageagentur aus Berlin oder dem Wiener Absageservice. Wer hat bereits unfreiwillig an diesem Kunstprojekt teilgenommen und einer dieser Absagen erhalten?

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