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Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz - Keine Recherche in sozialen Netzwerken

Ein neues Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz soll Personalabteilungen davon abhalten in sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook nach Bewerberdaten zu recherchieren. Da dies in der Praxis ohnehin nicht kontrollierbar ist, der Gesetzgeber bislang auch keine Sanktionen vorsieht, kann dieser Schritt nicht mehr als ein symbolische Akt gewertet werden. Aus aktuellem Anlass möchten wir auf unser neues Voting zu diesem Thema hinweisen. Bedienen Sie sich sozialer Netzwerke um Informationen zu Bewerbungskandidaten zu erhalten? Jetzt abstimmen…

Quelle: http://www.golem.de/1008/77467.html

Jobabsage aus Sicht eines Bewerbers

  • Wenden Sie sich direkt an Ihren Ansprechpartner auf Unternehmensseite.
  • Wer den persönlichen Kontakt via Telefonat scheut, sollte per E-Mail absagen.
  • Seien Sie an dieser Stelle ausnahmsweise weniger kreativ. Bleiben Sie einfach bei der Wahrheit.
  • Meiden Sie jedoch Begründungen die auf Geld oder einem direkten Vergleich zum auserwählten Unternehmen abzielen.
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    Bewerber Absage

    Sehr geehrte/-r Frau/Herr [Name],

    wie Sie uns mitteilten, haben Sie sich zwischenzeitlich anderweitig entschieden. Sie erhalten daher Ihre Bewerbungsunterlagen zu unserer Entlastung zurück.

    Wir danken Ihnen an dieser Stelle nochmals für Ihr Interesse an unserem Unternehmen und wünschen Ihnen in Ihrer neuen Position alles Gute.

    Mit freundlichen Grüßen

    [Unternehmen]

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