September 5, 2009 at 10:19 · in Kategorie IT
Sehr geehrte/-r Frau/Herr [Name],
wir kommen zurück auf Ihre Bewerbung und bedanken uns nochmals für Ihr Interesse und das uns entgegengebrachte Vertrauen.
Bei der sorgfältigen Prüfung der zahlreichen Bewerbungen haben wir einige gesichtet, die unserem Anforderungsprofil und unseern Vorstellungen besonders nahe kommen. Sie verstehen, dass wir uns auf diese Kandidaten/innen konzentrieren. Wir versichern Ihnen, dass unsere Entscheidung ausschließlich von unternehmensspezifischen Auswahlkriterien geprägt ist.
Wir bedauern, Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können, und wünschen Ihnen für Ihre berufliche und persönliche Zukunft alles Gute.
Mit nochmaligem Dank und mit freundlichen Grüßen
[Unternehmen]




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Januar 25, 2009 at 10:33 · in Kategorie Allgemein
Das sollten Sie sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
Neben außergewöhnlichen Aufgaben bieten wir attraktive Beschäftigungsbedingungen. Darüber hinaus födern wir durch vielfältige Maßnahmen zielgerichtete Weiterbildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Stellen-Angebot der Deutschen Bundesbank, FAZ, 24 Januar 2009
Es gibt nicht viele Unternehmen die solch großzügige Angebote formulieren. I.d.R werden die Angebote doch immer schlechter. Kennt jemand noch Begriffe wie: Vermögenswirksame Leistungen, 30 Tage Urlaub, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Kinderbetreuung, 8 Stunden Tage, Boni, Sonderzahlungen, betriebliche Altersvorsorge, Überstundenausgleich, …
Doch zurück zur Anzeige.
Bewerbungen - besonders von Frauen - mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien) erbitten bis zum 16.02.2009 an die unten aufgeführte Anschrift.
Darüber sollte die Bundesbank vielleicht nochmal nachdenken. Fühlen sich männlichen Bewerber nun diskriminiert? Macht es Sinn, sich als Mann auf eine solche Stelle zu bewerben, wo man(n) dieser Stellenbeschreibung indirekt schon entnehmen kann, dass Frauen “besonders” willkommen sind. Da sich das Stellenangebot an eine Volljuristin oder Volljuristen richtet, können diese auch gleich darüber nachdenken, in wie weit das Allgemeine Gleichstellungsgesetz berüchsichtigt wurde oder nicht.