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Tag : Gleichstellungsgesetz

Unser Angebot…

Das sollten Sie sich mal auf der Zunge zergehen lassen:

Neben außergewöhnlichen Aufgaben bieten wir attraktive Beschäftigungsbedingungen. Darüber hinaus fördern wir durch vielfältige Maßnahmen zielgerichtete Weiterbildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Stellen-Angebot der Deutschen Bundesbank, FAZ, 24 Januar 2009

Es gibt nicht viele Unternehmen die solch großzügige Angebote formulieren. I.d.R werden die Angebote doch immer schlechter. Kennt jemand noch Begriffe wie: Vermögenswirksame Leistungen, 30 Tage Urlaub, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Kinderbetreuung, 8 Stunden Tage, Boni, Sonderzahlungen, betriebliche Altersvorsorge, Überstundenausgleich, …

Doch zurück zur Anzeige.

Bewerbungen – besonders von Frauen – mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien) erbitten bis zum 16.02.2009 an die unten aufgeführte Anschrift.

Darüber sollte die Bundesbank vielleicht nochmal nachdenken. Fühlen sich männlichen Bewerber nun diskriminiert? Macht es Sinn, sich als Mann auf eine solche Stelle zu bewerben, wo man(n) dieser Stellenbeschreibung indirekt schon entnehmen kann, dass Frauen „besonders“ willkommen sind. Da sich das Stellenangebot an eine Volljuristin oder Volljuristen richtet, können diese auch gleich darüber nachdenken, in wie weit das Allgemeine Gleichstellungsgesetz berücksichtigt wurde oder nicht.